Kurzinformation zum Ludwig-Noll-Verein

 

Der Verein ist gemeinnützig i.S. des Abschn. A, Nr.1 der Anlage zu § 48Abs.2 EStDV.

§ 2 unserer Satzung beschreibt seine Aufgabe folgendermaßen:

 

 

„Zweck des Vereins ist es, durch psychiatrische, psychotherapeutische, medizinische und psychosoziale Angebote zur gemeindepsychiatrischen Versorgung beizutragen. Der Verein und seine Mitglieder lassen sich dabei von dem Wissen leiten, daß der beschriebene Zweck nur unter Achtung der menschlichen Würde und der Persönlichkeit des Einzelnen erreicht werden kann.“

 

Wir sind Träger eines Psychosozialen Zentrums, das folgende Dienstleistungen für chronisch psychiatrisch erkrankte erwachsene Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kassel bereithält:

 

  • die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle mit offenen Angeboten zur psychologischen, Sozial- und Angehörigenberatung, zur sozialen Integration und zur Freizeitgestaltung,
  • den Wohnverbund mit ambulanten (Betreutes Wohnen) und stationären Betreuungsplätzen (Wohnheim „Haus am Sälzerhof“),
  • die Tagesstätte mit 38 teilstationären Betreuungsplätzen.

 

Ergänzend engagieren wir uns im Bereich der Prävention psychischer Erkrankungen:

 

  • Im Auftrag des Jobcenter Kassel bieten wir psychosoziale Beratung für langzeitarbeitslose Menschen  an.
  • Mit dem „Kiosk Waldcafé“ im Ludwig-Noll-Krankenhaus betreiben wir ein Beschäftigungsprojekt für langzeitarbeitslose Menschen, in das wir nach Möglichkeit auch psychisch erkrankte Personen einbeziehen.

 

Durch die Herausgabe des Informationsblattes „LNV-Info“ zweimal jährlich bemühen wir uns um Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit im Interesse unseres psychisch erkrankten Klientels.

 

In sozialrechtlicher Hinsicht handelt es sich beim Betreuten Wohnen, dem Wohnheim und der Tagesstätte um Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Die psychosoziale Beratung Langzeitarbeitsloser und das Beschäftigungsprojekt dienen der Förderung der Integration arbeitsloser Menschen ins Erwerbsleben nach dem Sozialgesetzbuch II. Mit der gesetzlichen Grundlage ist jeweils eine Finanzierungsverpflichtung der Öffentlichen Hand verbunden.

Das gilt nicht für die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle. Ihre Bezuschussung durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen und die Stadt Kassel (Herzlichen Dank!) ist eine sogenannte freiwillige Leistung der Zuschussgeber. Sie hat keine gesicherte gesetzliche Grundlage. Das Land Hessen hat sich 2005 vollständig aus der Finanzierung zurückgezogen. Das haben wir sehr bedauert. Wir sind der Überzeugung, daß Hilfen zur sozialen Integration, die den Betroffenen zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt werden, unverzichtbar sind für den Aufbau von Lebensqualität und die Normalisierung der Lebensbedingungen psychisch gehandicapter und vereinsamter Menschen.

   
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